Zinsen nach § 1 Abs. 1 EntschG und als Abschlagzahlungen geleistete Zinszahlungen i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz EntschG stellen im Jahr des Zuflusses Einkünfte aus Kapitalvermögen dar - Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 7 EStG
↧